
Grundsätzlich gelten für die Ausleihe die Nutzungsbestimmungen der einzelnen IDS-Bibliotheken. Detaillierte Angaben dazu erhalten Sie über die Links am unteren Seitenende, die Sie auf die entsprechenden Webinformationen der Hauptbibliotheken im IDS führen.
In wesentlichen Punkten sind die Ausleihbedingungen verbundweit einheitlich festgelegt:
In wesentlichen Punkten sind die Ausleihbedingungen verbundweit einheitlich festgelegt:
Der IDS führt in allen seinen Verbünden bis Herbst 2008 feste Leihfristen ein.
Die rückrufbaren Ausleihfristen werden abgeschafft!
Im Standardfall beträgt die erste feste Ausleihfrist 28 Tage. Falls keine Reservation vorliegt, wird diese Frist automatisch zwei Mal verlängert.
Liegt weiterhin keine Reservation vor, können Sie im jeweiligen Bibliothekskatalog noch drei weitere Male verlängern.
Benötigen Sie ein Dokument, das bereits von jemandem ausgeliehen ist, können Sie es jederzeit im Katalog reservieren. Nach Ablauf der angezeigten Ausleihfrist wird das Dokument für Sie zurückgerufen.
Wir garantieren Ihnen dadurch:
Grössere Transparenz
Unveränderbare Fristen
Selbständige Verwaltung Ihrer Ausleihen
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird Ihnen kostenlos eine schriftliche Erinnerungsmitteilung zugeschickt.
Bei verspäteter Rückgabe werden Sie kostenpflichtig gemahnt. Für eine erste Mahnung werden Ihnen jeweils pro Buch CHF 10.00 verrechnet, für eine zweite Mahnung CHF 20.00, für eine dritte Mahnung CHF 35.00.
Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern
Universitätsbibliothek St. Gallen
© IDS, 2007 | Zuletzt verändert: 29.8.2008 | Impressum